Reingold Dienstleistungen Caglar Yürekli

Stand: August 2025

Inhaber: Caglar Yürekli
Rotweg 185
70437 Stuttgart, Deutschland
E-Mail: info@reingoldservice.de

 


§ 1 Geltungsbereich, Begriffe


(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Reingold Dienstleistungen (Inhaber: Caglar Yürekli), Rotweg 185, 70437 Stuttgart („Auftragnehmer“) und deren Kunden („Auftraggeber“) über Hausmeister-, Reinigungs-, Grünpflege-, Winter- sowie Montage-/Servicearbeiten.


(2) Auftraggeber kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 


§ 2 Vertragsschluss, Vertragsunterlagen


(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(2) Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Einsatz- und Intervallpläne sowie Schlüssel- und Sicherheitsprotokolle werden Vertragsbestandteil, soweit sie in der Auftragsbestätigung genannt sind.
(3) Änderungen/Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend), soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist.

 


§ 3 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen


(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag/Leistungsverzeichnis. Typische Leistungen sind:


a) Hausmeisterservice: Sichtkontrollen, Kleinreparaturen nicht genehmigungspflichtiger Art, Schließdienst, Überwachung einfacher Haustechnik (ohne Eingriffe in Elektro-/Gas-/Wasserinstallationen, die Fachbetrieben vorbehalten sind).
b) Reinigung/Objektpflege: Unterhalts-, Treppenhaus-, Büro-/Praxisreinigung, Kehrwoche; Verbrauchsmaterial nach Vereinbarung.
c) Garten-/Grünpflege: Rasen, Hecken/Sträucher, Laub- und Unkrautentfernung; Entsorgung nach Vereinbarung.
d) Winterdienst: Räumen und Streuen der vertraglich vereinbarten Flächen nach den jeweils geltenden kommunalen Satzungen und in den vertraglich vereinbarten Zeitfenstern.
e) Montage-/Servicearbeiten: z. B. Möbelauf-/umbau (außer Küchen), Anbringen von Bildern/Regalen/Spiegeln, Umstellen/Umlagern.


(2) Nicht geschuldet sind Ingenieur-, Elektro-, Sanitär-, Dachdecker-, Gerüst-, Baumfäll- und sonstige genehmigungspflichtige oder fachbetriebsgebundene Arbeiten, sofern nicht ausdrücklich gesondert beauftragt.


(3) Bei Winterdienstleistungen schuldet der Auftragnehmer keine fortlaufend eis- und schneefreie Oberfläche („Dauerglättefreiheit“), sondern die ordnungsgemäße Durchführung nach Vertrag und örtlichen Satzungen in angemessenen Intervallen. Extreme Wetterlagen (anhaltender Eisregen, Unwetterwarnungen, außergewöhnliche Schneemengen) können die Intervalle verlängern.

 


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Zugang zu den Räumlichkeiten/Flächen sicher, inklusive notwendiger Schlüssel/Transponder, und informiert über besondere Gefahrenquellen (z. B. bruchgefährdete Flächen, Natursteine, Sonderbeschichtungen).
(2) Der Auftraggeber stellt erforderliche Energie/Wasser, Zutrittsrechte sowie – soweit vereinbart – Streumittel/Behälter bereit und teilt kommunale Satzungsanforderungen (z. B. Beginn/Ende der Räumzeiten) mit.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel/Rügepunkte unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform mitzuteilen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

 


§ 5 Leistungszeiten, Feiertage, höhere Gewalt


(1) Leistungen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten, soweit nicht abweichend vereinbart. Fällt eine regelmäßige Leistung auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt sie ersatzlos, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Glatteisregen, Pandemie, Streik, behördliche Anordnungen) ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung; bereits gezahlte Pauschalen mindern sich zeitanteilig, soweit der Auftragnehmer Aufwendungen erspart.
(3) Winterdienst: Einsätze erfolgen in den vereinbarten Zeitfenstern; Nachfolgeeinsätze bei anhaltendem Schneefall/Eisbildung richten sich nach Zumutbarkeit und Verkehrssicherungserfordernis.

 


§ 6 Vergütung, Nebenkosten, Preisanpassung


(1) Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Monatliche Pauschalen werden jeweils zum Monatsanfang fällig. Einzel- und Zusatzleistungen werden nach Aufwand bzw. Einheitspreisen abgerechnet.


(2) Nebenkosten (Anfahrt, Entsorgung, Material, Mietgeräte) werden nach Vertrag bzw. belegtem Aufwand berechnet.


(3) Preisanpassungsklausel: Bei Dauerschuldverhältnissen von mehr als 12 Monaten kann der Auftragnehmer die Vergütung einmal je 12‑Monats‑Zeitraum mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit sich nachweislich die für die Leistung maßgeblichen Kostenbestandteile (insbes. Lohnkosten gemäß Tarifverträgen im Gebäudereiniger-Handwerk, Energie- und Entsorgungskosten) insgesamt um mehr als 5 % verändert haben. Die Anpassung erfolgt im selben Verhältnis, ist 4 Wochen vorher in Textform anzukündigen und vom Auftragnehmer auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen.


(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 


§ 7 Zahlung, Verzug


(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig.


(2) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach § 288 BGB (Verbraucher: 5 Prozentpunkte, Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie Mahnpauschalen. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.


(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Leistung bis zur Zahlung zurückbehalten; laufende Pauschalen bleiben hiervon unberührt.

 


§ 8 Abnahme, Mängelrechte


(1) Regelmäßige Leistungen gelten mit Ablauf des jeweiligen Leistungstages als abgenommen, sofern keine Mängelrüge nach § 4 Abs. 3 erfolgt.


(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.


(3) Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist nur nach erfolgloser Fristsetzung zulässig.

 


§ 9 Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.


(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.


(3) Für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien/Gegenstände besteht nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.
(4) Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt; eine Haftung für unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

 


§ 10 Schlüssel- und Sicherheitsregelungen


(1) Überlassene Schlüssel/Transponder werden protokolliert. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust nur für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten eines objektiv erforderlichen Austauschs von Schlössern/Schließanlagen; weitergehende Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.


(2) Der Auftraggeber informiert über Alarmanlagen/Videoüberwachung. Fehlalarme, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind vom Auftraggeber zu tragen.

 


§ 11 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich für Vertragserfüllung und Datenschutz.

 


§ 12 Vertragsdauer, Kündigung


(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.


(2) Winterdienstverträge gelten saisonal (In der Regel zwischen 01.11.–31.03.), sofern nicht abweichend vereinbart.


(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. nachhaltiger Zahlungsverzug, wiederholte schwere Pflichtverletzung).

 


§ 13 Datenschutz


(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter https://reingoldservice.de/datenschutz/.


(2) Bei Einsatz von Subunternehmern werden – soweit erforderlich – Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen.

 


§ 14 Verbraucher-Widerruf (nur Fernabsatz)


(1) Kommt der Vertrag ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftragnehmer belehrt hierüber gesondert.


(2) Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

 


§ 15 Streitbeilegung


(1) Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(2) Hinweis: Die EU‑OS‑Plattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt; entsprechende Hinweise/Links entfallen.

 


§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand


(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch international – Stuttgart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

 


§ 17 Schlussbestimmungen


(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.


(2) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.